Internationale
Biologieolympiade und Besondere
Lernleistung
Als fünftes
Prüfungsfach kann in Hessen eine mündliche Prüfung, eine
Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung
gewählt werden. Ausdrücklich ist in der
Verordnung(Die aktuelle Verordnung kann hier
heruntergeladen werden)
vorgesehen, dass als besondere Lernleistung ein
Wettbewerbsbeitrag in einem vom Land Hessen geförderten
Wettbewerb eingebracht werden kann. Dies trifft auf die
IBO natürlich zu.
Es sei besonders darauf hingewiesen, dass eine besondere
Lernleistung als fünftes Prüfungsfach - anders als die
Präsentationsprüfung - auch im Leistungskurs angefertigt
werden kann ! Voraussetzung ist natürlich, dass die
Verpflichtungen für die Abiturprüfung (Abdeckung der
Aufgabenfelder, Pflicht-Prüfungsfächer...) durch die
anderen vier Prüfungen gewährleistet sind.
Neben der entsprechenden Rechtsverordnung gibt es derzeit
jedoch keine Handreichungen seitens des Kultusministeriums
bezüglich der näheren Einzelheiten zur Einbringung einer
Wettbewerbsleistung als besondere Lernleistung. Dies führt
zu einer gewissen Unsicherheit, eröffnet andererseits aber
auch Freiräume, die im Interesse der TeilnehmerInnen
sinnvoll genutzt werden können. Als Anhaltspunkte sollen
die folgenden Empfehlungen dienen. Über Rückmeldungen,
Erfahrungsberichte und Anregungen würde ich mich sehr
freuen.
Kursanbindung
Die rechtlichen Vorgaben verlangen die Anbindung einer
besonderen Lernleistung an einen Grund- oder Leistungskurs.
Im Falle der Internationalen Biologieolympiade sollte daher
der Grund- oder Leistungskurslehrer auch die
Wettbewerbsteilnahme betreuen. Die Arbeit selbst muss in
der Stufe 12 oder 13 über mindestens 2 Halbjahre
angefertigt sein. Eine Einbringung ist daher auch möglich,
wenn bereits in der Jahrgangsstufe 12 z.B. eine Teilnahme
am Landesseminar erreicht wurde. Die Arbeit der ersten
Runde allerdings wäre dann u.U. noch im 11. Schuljahr (also
vor den Sommerferien) angefertigt und dürfte dann nicht
Grundlage der besonderen Lernleistung sein.
Anmeldung
Zudem ist es erforderlich, dass eine besondere Lernleistung
zu Beginn der Stufe 13 verbindlich und unwiderruflich bei
der Schulleitung angemeldet wird. Hierin liegt im Falle der
Biologieolympiade wie auch der anderen
naturwissenschaftlichen Olympiaden ein Problem. Ich werde
darauf im Folgenden näher eingehen.
Einzubringende Leistung
und Terminproblematik
Grundsätzlich sollte die Teilnahme an der 1. und 2. Runde
der IBO die Grundlage der besonderen Lernleistung sein.
Dabei ergibt sich das Problem, dass zum Zeitpunkt der
Anmeldung der besonderen Lernleistung (i.d.R. Beginn der
Stufe 13) die erste Runde der IBO noch läuft und die
Qualifikation für die 2. Runde noch nicht gesichert sein
kann. Diese Problematik sollte jedoch nicht zu Nachteilen
für die TeilnehmerInnen führen.
Es bieten sich folgende Verfahren an:
• Die Hausarbeit zur ersten Runde sollte zum Zeitpunkt
der Anmeldung bereits fertig und möglichst auch korrigiert
sein. Die Qualität und damit die Chance für die
Weiterqualifikation kann dann bereits abgeschätzt werden.
Gegebenenfalls bitte ich um Rücksprache.
• Diese Hausarbeit sollte den Schwerpunkt der
besonderen Lernleistung bilden. Sie sollte im Folgenden
unabhängig von der Wettbewerbsteilnahme und von
Wettbewerbsterminen auf jeden Fall weiter ausgearbeitet
werden (Theoretische Hintergründe, Praktische
Zusatzaufgaben, alternative Lösungen...). Näheres kann
zwischen TeilnehmerIn und betreuender Lehrkraft
abgesprochen werden.
• Sollte eine Qualifikation für die 2 .Runde trotz
günstiger "Vorzeichen" und bereits erfolgter Anmeldung der
besonderen Lernleistung nicht gelingen, so kann die
erheblich erweiterte Arbeit zur ersten Runde (s.o.) in
Ausnahmefällen die alleinige Grundlage bilden. Hier liegt
es in der Hand des Schülers, in Absprache mit dem
betreuenden Lehrer die Themen der 1. Runde entsprechend zu
erweitern.
Selbstverständlich sind die Teilnahme an der 2., 3. oder
gar 4. Runde, an Praktika, insbesondere am Landesseminar
(Protokoll und Ausarbeitung der Versuche) gegebenenfalls
als herausragende Bestandteile der besonderen
Lernleistung besonders zu würdigen. Die obigen
Hinweise sollen nur Auswege aus einem Dilemma aufzeigen,
das durch die verbindliche frühe Anmeldung entstehen kann.
Bewertung und
Kolloquium
Grundsätzlich sollte bei der Bewertung beachtet werden,
dass eine gute oder sehr gute individuelle Leistung der
TeilnehmerIn durch die mitunter sehr starke Konkurrenz
nicht zu seinen oder ihren Ungunsten relativiert wird. Eine
Festlegung, wonach für eine sehr gute Note z.B. eine
Qualifikation für die 3. Runde erforderlich ist, ist
unsinnig, denn ob sich jemand unter den bundesweit 45
Besten befindet, hängt eben nicht nur vom Teilnehmer ab.
Bei der besonderen Lernleistung sollte also Wert auf eine
individuelle Bewertung gelegt werden. Dabei sollten auch
die Voraussetzungen aus dem Kursunterricht berücksichtigt
werden.
Thematische Grundlage für das abschließende Kolloquium
sollten ggf. die Themen des Landesseminars ansonsten die
der 1. Runde sein. Neben einer referierenden Darstellung
ausgewählter Aspekte der Versuche des Seminars bzw. der
Themen der Erstrundenarbeit sind z.B. Fragen zu
alternativen Lösungsvorschlägen (z.B. Vergleich mit der
Musterlösung), Fragen zu theoretischen Hintergründen,
oder evtl. zu praktisch durchgeführten Aufgaben usw.
denkbar. Falls eine Teilnahme am Landesseminar in Darmstadt
erreicht wurde, sollten natürlich die Versuche aus diesem
Seminar Schwerpunkt der Hausarbeit und des Kolloquiums
sein.
In jedem Falle ist hier eine Absprache mit dem betreunden
Lehrer nötig.